Abfindung - Arbeitsrecht Gelsenkirchen

Fachanwälte Arbeitsrecht Gelsenkirchen

Die Abfindung ist eine Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes und des damit verbundenen sozialen Besitzstandes.

Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses existiert kein genereller gesetzlicher Anspruch des Arbeitnehmers auf Zahlung einer Abfindung. Ein solcher Anspruch kann sich allerdings z. B. aus einem Sozialplan oder bei einem Angebot des Arbeitgebers nach § 1 a KSchG ergeben. Auch wenn kein Abfindungsanspruch des Arbeitnehmers existiert, können wir als Fachanwälte für Arbeitsrecht über Verhandlung oftmals eine Abfindung vereinbaren. Nach Erhebung einer Kündigungsschutzklage im Kündigungsschutzprozess erklären sich Arbeitgeber häufig zu Abfindungszahlungen vor dem Hintergrund eines möglichen, großen Prozessrisikos, bereit.

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Kündigungsschutzklage Kündigung

Arbeitsrecht Gelsenkirchen – Ihre Ansprechpartner

Ihre Ansprechpartner bezüglich Abfindung im Arbeitsrecht in Gelsenkirchen sind:

Daniela Doberstein

Anwältin und
Fachanwältin für Arbeitsrecht

Helge Nitsche

Anwalt und
Fachanwalt für Arbeitsrecht

 
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