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Urlaubsabgeltungsanspruch der Erben - Geltung von Ausschlussfristen

Online seit 21.08.2019

BAG, Urteil vom 22.01.2019, 9 AZR 149/17:

Sowohl der EuGH als auch mittlerweile das BAG haben entschieden, dass im Falle des Versterbens eines Arbeitnehmers dessen Anspruch auf Abgeltung seines offenen Resturlaubsanspruches auf die Erben übergeht. Zu klären war noch die Frage, ob im Hinblick auf diesen Anspruch auch mögliche Ausschlussfristen gegenüber den Erben gelten.

In der oben genannten Entscheidung hat das BAG festgestellt, dass dies der Fall ist. Finden auf ein Arbeitsverhältnis tarifvertragliche oder individualvertragliche Ausschlussfristen Anwendungen, gelten diese auch gegenüber den Erben. Die Ausschlussfrist beginnt mit der Fälligkeit des Anspruches zu laufen, d. h. mit der durch den Tod des Arbeitnehmers eingetretenen rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses und dem Wegfall des Abgeltungsverbotes.

Die Erben eines verstorbenen Arbeitnehmers sollten daher zeitnah prüfen, ob ihnen diesbezüglich möglicherweise ein Anspruch zusteht.

 

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Gelsenkirchen
Helge Nitsche

 
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