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Äußere Form des Zeugnisses

veröffentlicht am 04.06.2018

LAG Rheinland-Pfalz, 09.11.2017, 5 Sa 314/17:

Seitens des Arbeitnehmers besteht kein Anspruch auf ein ungeknicktes und ungetackertes Arbeitszeugnis. Es sei schon fast als Rechtsmissbrauch anzusehen, wenn über zwei Instanzen ein ungeknicktes Arbeitszeugnis eingeklagt wird, anstatt es sich beim Arbeitgeber, wie von diesem angeboten, am früheren Arbeitsort (Entfernung zur Wohnung ca. 11 km) abzuholen.

 

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Gelsenkirchen
Helge Nitsche

 
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