Arbeitsrecht Gelsenkirchen
Das Gesetz über den Nachweis der für ein Arbeitsverhältnis geltenden wesentlichen Bedingungen (Nachweisgesetz) verpflichtet den Arbeitgeber, die wesentlichen Vertragsbedingungen eines Arbeitsverhältnisses aufzuzeichnen, die Niederschrift zu unterzeichnen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen. Dies hat spätestens einen Monat nach Beginn des Arbeitsverhältnisses zu erfolgen, wenn das Arbeitsverhältnis länger als einen Monat andauert. Dasselbe gilt auch bei einer späteren Änderung der wesentlichen Vertragsbedingungen.
Verstößt der Arbeitgeber gegen seine Verpflichtung zur schriftlichen Niederlegung der wesentlichen Arbeitsbedingungen, kann das Auswirkungen auf die Beweissituation haben und zu erheblichen Beweiserleichterungen für den Arbeitnehmer führen. Ziehen Sie am besten einen Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht zurate.
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